Messe SHK
Die Fachmesse SHK - wir präsentieren Ihnen die Neuheiten. Mehr
Neuheiten im Fokus
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Vorsicht Kohlenmonoxid
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In 5 Schritten...
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Energieeffizient Sanieren
Ab Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird erweitert! Mehr
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Förderungen für Heizanlagen auf Brennstoffzellenbasis werden deutlich erweitert! Mehr
HÜPPE
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Der Einsatz von Erneuerbaren Energien wird meist durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Nachdem eine Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben wurde, können nun wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Mit den Fördermitteln wird der Einsatz von Pelletanlagen unterstützt und macht diesen damit noch attraktiver.
Bitte wählen Sie hier aus, für welche Anlagen Sie sich interessieren - die entsprechenden Teile der Tabelle werden dann hervorgehoben.
Pelletofen mit Wassertasche | Pelletkessel | Hackschnitzelkessel | |||
Pelletkessel mit Pufferspeicher | Scheitholzvergaserkessel |
Maßnahme | Basisförderung | Innovationsförderung 4 | Zusatzförderung 9 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Brennwertnutzung 5 | Partikelabscheidung 5.1 | Nachrüstung 6 | |||||||||
Anlagen von 5 bis max. 100,0 kW Nennwärmeleistung | Gebäudebestand | Gebäudebestand | Neubau | Gebäudebestand | Neubau | Kombinationsbonus | Gebäudeeffizienzbonus 10 | Optimierungsmaßnahme 11 | |||
Solarkollektoranlage, Wärmepumpenanlage |
Wärmenetz | ||||||||||
Pelletofen mit Wassertasche | 5 kW bis 25,0 kW | 2000 € | - | - | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovationsförderung |
mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten 11.1 – – – nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € 11.2 |
|||||
25,1 kW bis max. 100 kW | 80 €/kW | ||||||||||
Pelletkessel 1 | 5 kW bis 37,5 kW | 3.000 € | |||||||||
37,6 kW bis max. 100 kW | 80 €/kW | ||||||||||
Pelletkessel 1 mit einem Pufferspeicher (neu errichtet) von mind. 30 l/kW |
5 kW bis 43,7 kW | 3.500€ | |||||||||
43,8 kW bis max. 100 kW | 80 €/kW | ||||||||||
Hackschnitzelkessel 2 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW |
pauschal 3.500 € je Anlage | ||||||||||
4.500 € 8 | |||||||||||
Scheitholzvergaserkessel 3 mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW |
pauschal 2.000 € je Anlage | 5.250 € 7 | |||||||||
4.500 € 8 |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie vom 11.03.2015 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie vom 04.08.2017
Gem. Änderungsrichtlinie sind ab dem 01.01.2018 alle Anträge im zweistufigen Antragsverfahren zu stellen
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik „Energie/Heizen mit Erneuerbaren Energien“
1 Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
2 Unter die Hackschnitzelanlagen fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Hackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
3 Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: max. 15 mg/m3).
4 Innovationsförderung: Angegeben ist der Gesamtförderbetrag. Ausnahme Pelletanlagen im Gebäudebestand 4.1.
4.1 Pelletanlagen im Gebäudebestand: Angegeben ist der Mindestförderbetrag, ansonsten 80 €/kW.
5 Innovationsförderung Brennwertnutzung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme.
5.1 Innovationsförderung Partikelabscheidung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel.
6 Nachrüstung einer unter 4) oder 5) beschriebenen Einrichtung für eine bereits bestehende Biomasseanlage. Angegeben ist der Innovationsförderbetrag.
7 Förderbetrag bei neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW). Gesamtpufferspeichervolumen bei Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW.
8 Förderbetrag bei vorhandenem Pufferspeicher.
9 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
10 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
11 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
11.1 Zusammen mit der Errichtung einer Biomasseanlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
11.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse, Stand: 02.01.2018
Alle Angaben ohne Gewähr